Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Hagen Thiele (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
§2 Auftragserteilung
Vor Auftragserteilung informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer schriftlich über den Umfang des gewünschten Auftrags und sendet bei Bedarf Auszüge oder das vollständige Manuskript per E-Mail zu.
Der Auftragnehmer bietet ein kostenloses und unverbindliches Probelektorat von bis zu 10 Normseiten (15.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) an.
Auf Grundlage des zugesandten Materials erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot oder einen Kostenvoranschlag.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot per E-Mail bestätigt.
§3 Preise
Die Preise für Lektorats- und Korrektoratsleistungen richten sich nach den jeweils aktuellen Preisangaben auf der Website des Auftragnehmers.
Die Normseitenanzahl wird anhand der Gesamtzeichenanzahl des Manuskripts (inklusive Leerzeichen) berechnet und durch 1.600 Zeichen pro Normseite geteilt.
Das Probelektorat ist kostenlos und unverbindlich.
§4 Zahlungsmodalitäten
Nach Abschluss der vereinbarten Leistung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung per E-Mail.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
§5 Leistungserbringung
Alle Leistungen werden vom Auftragnehmer persönlich erbracht.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel in Microsoft Word unter Nutzung der „Änderungen nachverfolgen“-Funktion sowie Kommentaren im Text.
Die vereinbarte Leistung umfasst grundsätzlich eine Bearbeitungsrunde des Manuskripts.
Weitere Überarbeitungsdurchgänge können auf Wunsch des Auftraggebers vereinbart werden und werden separat berechnet.
Ob weitere Bearbeitungsdurchgänge sinnvoll sind, kann nach Abschluss der ersten Runde gemeinsam besprochen werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen.
§6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber entscheidet selbstständig, welche Korrektur- oder Änderungsvorschläge er in sein Manuskript übernimmt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Mängel, die daraus entstehen, dass empfohlene Änderungen nicht übernommen wurden.
§7 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen Texte und Informationen vertraulich zu behandeln.
Manuskripte werden nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Nutzung von Textauszügen zu Referenzzwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§8 Kündigung
Beide Parteien können die Zusammenarbeit vor Abschluss des Auftrags beenden.
In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen anteilig zu vergüten.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Eine vollständige Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden.
Beim Korrektorat gilt die Leistung als erbracht, wenn im Durchschnitt nicht mehr als ein Fehler pro vier Normseiten verbleibt. Grundlage bildet die jeweils aktuelle Ausgabe des DUDEN.
Änderungen am Text, die nach der letzten Bearbeitung durch den Auftragnehmer vorgenommen werden, fallen nicht unter diese Regelung.
Der Auftragnehmer haftet nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für rechtliche Zulässigkeit des Textes sowie mögliche Verletzungen von Urheberrechten oder Rechten Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an dem zur Bearbeitung übergebenen Text verfügt und durch die Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Alle Urheberrechte am ursprünglichen Text verbleiben beim Auftraggeber. Durch die Bearbeitung entstehen keine Nutzungsrechte des Auftragnehmers am Werk.
Der Auftragnehmer darf den Namen des Auftraggebers sowie den Titel des bearbeiteten Werkes zu Referenzzwecken nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§12 Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Bearbeitungszeiträume basieren auf dem bei Auftragserteilung vorliegenden Manuskriptumfang.
Sollte sich der Umfang des Manuskripts nach Auftragserteilung wesentlich verändern oder der Auftraggeber notwendige Unterlagen verspätet bereitstellen, kann sich der vereinbarte Bearbeitungszeitraum entsprechend verschieben.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in diesem Fall zeitnah über mögliche Terminänderungen.
§13 Terminreservierung und Warteliste
Eine Terminreservierung für Lektorats- oder Korrektoratsarbeiten erfolgt grundsätzlich erst nach Übermittlung des vollständigen Manuskripts und Bestätigung des Auftrags.
Unverbindliche Anfragen oder Vorabplanungen begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Bearbeitungstermin.
Sollte sich der geplante Manuskriptumfang nach der Terminvereinbarung erheblich verändern oder das Manuskript deutlich später als angekündigt eingereicht werden, behält sich der Auftragnehmer vor, den Bearbeitungstermin entsprechend anzupassen.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.